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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stefeliz Wedding & Event

Inhaberin: Stefanie Baintner

Stand 01. Mai 2021

 

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn die Event Planerin Stefanie Baintner, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. 

 

2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande: 

2.2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Planungsleistung einer Veranstaltung durch den Auftragnehmer telefonisch, per E-Mail oder über das entsprechende Kontaktformular auf der Website anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. 

2.3. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung Planungsleistung ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von 14 Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot. 

2.4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von 14 Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die im Angebot aufgeführte Planungsleistung zustande.

 

2.5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Anzahlungsrechnung übersendet. 

 

3. Pflichten des Auftraggebers 

3.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Datum, Personenanzahl, Sonderwünsche, etc.). 

 

3.2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Ausführung des geplanten Konzeptes sowie die Dekoration einer Location dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Event Planerin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, der Platzierung einzelner Elemente aufgrund technischer und logistischer Gegebenheiten sowie die Umsetzung des besprochenen Dekorationskonzeptes sind daher ausgeschlossen.

 

3.4. Sofern die mietweise Bereitstellung von Dekorationsartikeln wie z.B. Lichterketten vereinbart wurde verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer diese nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Bei Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch haftet der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die durch den Auftraggeber bezahlte Kaution einzubehalten. 

 

3.5. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Auftragnehmer nicht zu vertreten sind; u. a. Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt. 

 

4. Pflichten des Auftragnehmers 

4.1. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt oder müssen ausdrücklich ausgewiesen werden. 

 

4.2. Der Auftragnehmer ist als Event Planer im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung / Veranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang tätig. Der Auftraggeber kann im Vorfeld als auch am Veranstaltungstag weitere Stunden in Auftrag geben. 

 

4.3. Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Planungsleistung fristgerecht zum Veranstaltungsdatum sowie die Ausführung der Eventumsetzung am Veranstaltungstag wie vertraglich vereinbart. 

 

5. Vergütung und Auslagen 

5.1. Für die Eventplanung wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet. 

 

5.2. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je angefangene Stunde abgerechnet. 

 

5.3. Bei Vertragsschluss wird eine erste Zahlung, die Terminreservierung, in Höhe von 50% des Basishonorars berechnet. Sie ist innerhalb von 14 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Anzahlungsrechnung) fällig. Die Gebühr zur Terminresservierung dient als Absicherung für den Auftragnehmer und wird in der Endabrechnung mit dem Basishonorar verrechnet. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des Auftragnehmers: Stefanie Baintner, IBAN: DE41 1203 0000 1033 9744 84, BIC: BYLADEM1001.

 

5.4. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leistungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt. 

 

5.5. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. 

 

5.6. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von dem aktuellen Wohnort von Stefeliz Wedding & Event, Inhaber Stefanie Baintner. Die Anfahrt im Umkreis von 30 km vom aktuellen Wohnort, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, wird nicht berechnet. Die jeweiligen Reisekosten werden besprochen und in der Auftragsbestätigung verbindlich festgelegt (je gefahrenem km 0,40 €). Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt. 

 

5.7. Sofern vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Events zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Eventterminen sind in Ausnahmefällen 2 Übernachtungen erforderlich und empfohlen. 

 

5.8. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Veranstaltung werden dem Auftraggeber unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt. 

 

6. Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung 

6.1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen. 

 

6.2. Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Auftraggeber storniert wird entsteht dem Auftragnehmer demnach ein Vermögensschaden. Dieser Vermögensschaden wird wie folgt berechnet: 

  • 12-6 Monate vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 30% des Auftragswertes fällig. Somit werden 20% der geleisteten Anzahlung zurück überwiesen. 

  • 6-2 Monate vor dem vereinbarten Leistungszeitraum wird der Anzahlungsbetrag in Höhe von 50% der Auftragssumme einbehalten. 

  • 2-0 Monate vor dem vereinbarten Leistungszeitraum mit 75% des vereinbarten Basis Honorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) berechnet. 

 

6.3. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt. 

 

6.4. Ist Stefanie Baintner gezwungen, durch äußere Umstände den Termin abzusagen, so ist sie verpflichtet, für adäquaten Ersatz zu sorgen. Sollte aus terminlichen Gründen kein adäquater Ersatz gefunden werden, ist der Kunde von der Zahlung des Rechnungsbetrages befreit. Bereits an Stefanie Baintner gezahlte Anzahlungen, sind von selbiger ohne Abzüge zurückzuerstatten.
 

7. Einräumung Veröffentlichungsrechte

 

7.1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seine Arbeit fotografisch festzuhalten und diese Fotos für Werbezwecke zu veröffentlichen. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die bei der Hochzeit entstandene Aufnahmen durch Stefanie Baintner sowohl in Print- als auch in digitalen Medien zur Bewerbung ihrer Leistung veröffentlicht werden können. Sofern Personen auf den Fotos zu sehen sind, muss Stefanie Baintner das Einverständnis der zu sehenden Person einholen. Der Auftragnehmer darf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies zur Eigenwerbung für Stefeliz Wedding & Event dient. 

8. Haftung 

8.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. 

 

8.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 

8.3 dieser AGB ausgeschlossen. 

 

8.3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind. 

 

8.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern 8.1 bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen. 

 

8.5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
 

9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung 

9.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. 

 

9.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich. 

 

10. Textform 

10.1. Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt. 

 

11. Anzuwendendes Recht 

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UNKaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Stefeliz Wedding & Event, Inhaberin Stefanie Baintner.
 

Stand: 01. Mai 2021, Konstanz 

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